Welche Kosten entstehen bei „Bayern Barrierefrei 2023“?

Veröffentlicht am 12.11.2014 in Landespolitik

Die niederbayerischen SPD-Abgeordneten befürchten, dass die Kosten auf die Kommunen und die Wirtschaft abgewälzt werden

Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, verpflichtet Artikel 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung die Vertragsstaaten zu geeigneten Maßnahmen. In seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 kündigte Ministerpräsident Seehofer an, dass Bayern in zehn Jahren komplett barrierefrei sein werde und zwar im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten ÖPNV. Dafür werde ein Sonderinvestitionsprogramm aufgelegt, wobei dessen Umfang und Reichweite bislang offen sind. Die Landshuter Abgeordneten Ruth Müller wollte deshalb von der Staatsregierung wissen, welche Investitionen für Nahversorgung und Barrierefreiheit in Niederbayern aufgrund des demographischen Wandels entstehen.

Die drei Niederbayerischen Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer, Ruth Müller und Bernhard Roos, ebenso wie die Vertreter der Kommunalverbände, befürchten, dass der Freistaat die Kosten für die Barrierefreiheit weiterreichen könnte und die Kommunen etwa bei den Kosten für den Umbau der Infrastruktur alleine gelassen würden. Diese Skepsis ist nachvollziehbar, geht es doch unter anderem um etwa 1.000 Bahnhöfe, mehr als 4.000 Schulen, mehr als 21.000 Gebäude in staatlicher Hand, 375 Polizeidienststellen oder um hörbare Signale an mehreren Tausend Ampeln in ganz Bayern. Außerdem versteift sich die Staatsregierung in ihrer Antwort auf die Aussage: „Der öffentliche Raum befindet sich überwiegend in der Verantwortung der Kommunen.“

Müller wollte in ihrer Anfrage wissen, in welchem Umfang die einzelnen Gemeinden in Niederbayern in die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum seit dem Jahr 2000 Mittel investiert haben und welche Förderungen durch den Staat gegeben wurden. „Den einzelnen Gemeinden in Niederbayern obliegt als Träger der Planungshoheit auch die Planung und Ausführung von Gestaltungsmaßnahmen für einen barrierefreien öffentlichen Raum. Über die einzelnen Umsetzungsmaßnahmen für eine Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und deren Kosten liegen der Staatsregierung daher keine statistischen Daten vor.“ Der Freistaat unterstütze lediglich über die Städtebauförderung die barrierefreie Umgestaltung der Stadt- und Ortszentren, die barrierefreie bauliche Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums, soweit sie Teil städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen nach dem besonderen Städtebaurecht sind, so Bernhard Roos.

Sowohl bei den niederbayerischen Rathäusern als auch bei den öffentlichen Schulgebäuden gibt es keinen Überblick, welche Gebäude bereits barrierefrei seien und welche noch nicht – statistische Erhebungen gebe es dazu nicht. „Der Neu- und Umbau von Rathäusern in Niederbayern befindet sich in der Verantwortung der Kommunen, ebenso wie die öffentlichen Schulgebäude“, erfuhren die Abgeordneten.

Zumindest wurde die sog. Bagatellgrenze als Maßnahme zur Stärkung der Barrierefreiheit und Unterstützung der Kommunen von 100.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt. Eine Förderung sei damit bereits möglich, sofern die abschließend festgestellten zuweisungsfähigen Kosten einer Maßnahme 25.000 Euro übersteigen.

Nur ein Drittel der Schulen entsprechen den Anforderungen der Barrierefreiheit

Bei über der Hälfte der niederbayerischen Schulen sind die Vorgaben der Norm DIN 18040 Teil 1 zu den Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen von öffentlich zugänglichen Gebäuden nicht erfüllt seien, erläuterte Johanna Werner-Muggendorfer die abgefragten Daten.

Barrierefrei Einkaufen? – Dazu kann die Staatsregierung nichts sagen!

In einer älter werdenden Gesellschaft, die zudem von sinkender Mobilität betroffen ist, spielt die Nahversorgung eine wichtige Rolle, so der Passsauer Abgeordnete Bernhard Roos. Doch in Niederbayern gebe es derzeit lediglich 60 Geschäfte, die mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels ausgezeichnet wurden. Das Qualitätszeichen setzt u.a. voraus, dass der Zugang zu dem Geschäft barrierearm ist. Einen Überblick über Fahrdienste gebe es derzeit nicht und so wisse man auch nicht, welche Kosten hier einkalkuliert werden müssten. Deshalb sind sich die drei niederbayerischen Abgeordneten einig: „So wird das nix mit der Barrierefreiheit 2023!“

 

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