Zwei Seiten einer Medaille seien der wirtschaftliche Erfolg im Landkreis Landshut und der damit verbundene Zuzug, der in der Folge bald für 160.000 Menschen im Landkreis Heimat sein wird, stellt die Landtagsabgeordnete Ruth Müller fest. Umso wichtiger ist es, dass es genügend bezahlbaren Wohnraum für Studierende, Auszubildende, junge Familien, Alleinerziehende oder Seniorinnen gibt.
Als Lösung sieht die Landespolitikerin die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, die vom Landkreis geführt wird und an der sich die Gemeinden des Landkreises beteiligen können.
Müller, die Landrätin im Landkreis Landshut werden will, weiß aus vielen Bürgeranfragen, dass sich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum auch im Landkreis immer stärker bemerkbar mache. Obwohl es im Landkreis Initiativen wie die „Blaue Tür“ der Diakonie gebe, gebe es deutlich mehr Nachfrage als Angebot. Schon 2015 habe die SPD sowohl im Land als auch im Landkreis die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft gefordert. Dies müsse nun von den Landräten in Bayern nachdrücklich eingefordert werden, um dem Auftrag der Bayerischen Verfassung in Artikel 106 umzusetzen, der den Bau billiger Wohnungen als Aufgabe der Kommunen definiert.
„Der Landkreis soll unserer Meinung nach mit der Schaffung von Wohnraum durch eine eigene Gesellschaft auf diesem Weg weiter vorangehen,“ so die Abgeordnete Ruth Müller.
Der Landkreis Landshut wäre in Bayern nicht der Vorreiter, weiß Müller. Wohnungsbaugesellschaften der Landkreise gibt es u.a. schon in Aschaffenburg, Augsburg, München und Erding. Dort nahm Landrat Bayerstorfer zuletzt eine Wohnanlage mit 18 Einheiten im April 2019 in Betrieb.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag, Sebastian Hutzentzahler unterstützt die Idee. „Kommunen, die Bauland haben, dieses aber nicht selbst erschließen und bebauen können, würden in die Lage versetzt sozialen Wohnraum zu schaffen“.
„Wenn wir Wohnraum schaffen wollen, müssen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene einfordern, um eine Wohnungsbaugesellschaft gründen zu können“, so Müller. Denn nach Artikel 75, Absatz 1, Nummer 1 Landkreisordnung ist wegen des dringenden öffentlichen Zwecks der Schaffung von Wohnraum, die Gründung und der Betrieb dieses Landkreis-Unternehmens zulässig, ja sogar dringend geboten.
Müller fordert als einen ersten Schritt eine Umfrage bei den Kommunen, um zu erfassen, welche Gemeinden sich unter Beibehaltung der Planungshoheit und des Belegungsrechts an einer Landkreis Wohnungsbaugesellschaft beteiligen würden.
Neufahrn und Ergoldsbach sind Vorreiter in der Region, wenn es um kommunalen Wohnungsbau geht und haben bereits 2016 mit Hilfe von staatlichen Fördermitteln kommunale Wohnraumförderungsprogrammen erfolgreich in ihren Gemeinden umgesetzt.