„Selbstbestimmt leben bis zuletzt!“

Veröffentlicht am 03.11.2016 in Senioren

Sollen Menschen über ihr Lebensende eigenständig verfügen können und wie sollte das geregelt sein? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung des SPD-Ortsvereins Ergoldsbach. Landtagsabgeordnete Ruth Müller beleuchtete in diesem Zusammenhang das Thema „Sterbehilfe“, Rechtsanwältin und Marktgemeinderätin Franziska Gruber-Schmid erläuterte das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Ruth Müller berichtete zunächst über die gesetzliche Neuregelung bezüglich Sterbehilfe. Seit 2015 gilt die Regelung, dass geschäftsmäßige Sterbehilfe seither unter Strafe steht. Straffrei bleibt, wer  als Angehöriger oder dem Patienten Nahestehender nicht geschäftsmäßig handelt, also die Sterbehilfe als absolute Einzelmaßnahme betreibt. Anschaulich berichtete Ruth Müller von der schwierigen Debatte bei dieser Thematik, in der letztendlich die Abgeordneten des Bundestages ohne Fraktionszwang entscheiden konnten.

Ruth Müller stellte auch dar,  dass im Zuge dieser gesetzlichen Neuregelung die Palliativ- und Hospizversorgung durch höhere Bezuschussung verbessert wurde, dennoch gibt es eine massive Unterversorgung in diesem Bereich. In Bayern gibt es derzeit ca. 440 Palliativbetten und 53 palliativmedizinische Dienste an Krankenhäusern.

Deutschland, so Ruth Müller, habe sich mit der gesetzlichen Einschränkung der Sterbehilfe für einen klaren Weg entschieden: Todkranken und Sterbenden soll durch gute palliative Betreuung ein würdevolles Lebensende möglich werden, Sterbehilfe soll die absolute Ausnahme sein. Damit steht der Anspruch auf massive Ausweitung von Palliativ- und Hospizversorgung als Aufgabe im Raum, der noch lange nicht erfüllt ist.

Franziska Gruber-Schmid hatte sich in ihrem Vortrag die Aufklärung hinsichtlich Patentenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Aufgabe gemacht. Das größte Hindernis sei oft die falsche Annahme, das sei rechtlich kompliziert oder gar sehr teuer. So stellte Gruber- Schmid einige wesentliche Fakten heraus:

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bedürfen keiner notariellen Unterschrift und können jederzeit bei veränderten Lebensumständen wieder geändert werden ohne zusätzliche Kosten.

Zur Anfertigung braucht man einen entsprechenden Vordruck des Bundesministeriums der Justiz, der z.B. im örtlichen Buchhandel erhältlich sei.  Mit dabei ist eine Einsteckkarte, die man dann immer dabei haben sollte, damit z.B. bei einem Unfall Rettungssanitäter und behandelnde Ärzte sofort Klarheit haben.

Gruber- Schmid riet allen Zuhörern dringend dazu, die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht lange aufzuschieben: „Sie können im Prinzip nichts dabei falsch machen, außer sie machen gar nichts!“

Ortsvorsitzender Sebastian Hutzenthaler dankte den beiden  Referentinnen für die anschaulich vorgetragenen und klaren Informationen: „Es gibt schönere Themen als dieses, aber wir sehen wir es als unsere Aufgabe, die Menschen darüber zum Nachdenken und zu vorausschauenden Handeln anzuregen.“

 

Bild: MdL Ruth Müller und Rechtsanwältin Franziska-Gruber-Schmid mit den Ortsvorsitzenden Sebastian Hutzenthaler und Michael Forster

 

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