Kaum Video-Überwachung an Schulen in Stadt und Landkreis Landshut

Veröffentlicht am 29.12.2014 in Sicherheit & Inneres

Müller: „Technik darf nicht die Aufgabe ausgebildeter Lehrer ersetzen.“

Wer heute durch eine Stadt geht, kann bereits vieler Orts Videokameras entdecken. Kaufhäuser und Geldautomaten, Bahnhöfe und Verkehrsmittel werden – ganz oder teilweise – videoüberwacht; dasselbe gilt für einige öffentliche Plätze und Gebäude sowie zunehmend auch für private Häuser und Wohnanlagen. Videokameras machen auch vor dem Schultor nicht Halt, wie kürzlich bayernweit berichtet wurde. Die Landshuter Abgeordnete Ruth Müller wollte deshalb von der Staatsregierung wissen, an welchen Schulen in Stadt und Landkreis Landshut eine Videoüberwachung stattfindet.

 

Aus der Antwort des Staatsministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst geht nun hervor, dass über die Einrichtung einer Videoüberwachung die Schule und der Sachaufwandsträger eigenverantwortlich vor Ort entscheiden. „Die Kommunalverwaltung und die Schulen verfügen über geschulte  Datenschutzbeauftragte, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherstellen sollen und sich bei Bedarf an ihre Aufsichtsbehörden oder auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden können“, so der Kultusminister in seiner Antwort.

 

In der letzten Erhebung zu Videoüberwachungsmaßnahmen öffentlicher Stellen im Jahr 2013 seien die Grundschulen Konradin sowie St Peter und Paul in Landshut aber auch die Grundschule Vilsheim mit Videoüberwachungsmaßnahmen - jeweils ohne Tonaufnahmen –aufgeführt worden, erfuhr Müller in der Antwort des Ministeriums.

 

„Jede Videoüberwachung greift in das Grundrecht der betroffenen Personen ein, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, und jede Videoüberwachung tangiert darüber hinaus insbesondere auch das Grundrecht am eigenen Bild der Betroffenen. Die Installation von Überwachungsanlagen ist deshalb immer kritisch zu beurteilen und nur sehr eingeschränkt zulässig“, stellt Müller hierzu fest. Allerdings ist der Einsatz von Videokameras im Schuleingangsbereich natürlich auch dann sinnvoll, wenn beispielsweise die Schule nach Unterrichtsbeginn geschlossen wird und der Zugang dann nur über eine Gegensprechanlage mit Bild geregelt wird. Die Sekretariate an den Schulen sind längst nicht so lange besetzt, wie der Schulbetrieb dauert und auch deshalb greifen manche Schulen zum Videokamera-Einsatz, der dann aber nicht der Videoüberwachung der Schüler und Schülerinnen dient. „Mehr Zeit für die Schulsekretärinnen und mehr Zeit für die Lehrer wäre wünschenswert, damit die Technik nicht die Aufgabe der Aufsichtspflicht ausgebildeter Lehrer ersetzen muss, nur weil die Mittel immer weiter gekürzt werden“, so Müller.

 

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