SPD Landtagsabgeordnete Ruth Müller will mit einer parlamentarischen Initiative im bayerischen Landtag negative Auswirkungen auf die Wasserversorgung in Bruckberg im Hinblick auf die geplante Verfüllung von belastetem Material in der Nähe von Attenhausen verhindern
In der kommenden Gemeinderatssitzung wird der Antrag auf die Verfüllung von belastetem Material in einer ehemaligen Kiesgrube in Kreut bei Attenhausen behandelt. „Unweit der Grube haben wir als Wasserzweckverband Bruckberg in den vergangenen Monaten erhebliche Summen für den Bau eines neuen Trinkwasserbrunnens und die Integration der Anlage in das bestehende Leitungsnetz investiert. Die Verfüllung darf keinesfalls das Grundwasser und infolge dessen die Investitionen der Bürgerinnen und Bürger gefährden!“, so Bruckbergs zweiter Bürgermeister Josef Kollmannsberger.
Die SPD Landtagsabgeordnete Ruth Müller zeigt Verständnis für die Befürchtungen der Bruckberger SPD. „Unser Grundwasser ist unser höchstes Gut, mit den aktuellen Verschärfungen der Vorschriften für unsere Landwirtschaft stellen wir die Bäuerinnen und Bauern vor enorme Herausforderungen. Wenn gleichzeitig dann eine Verfüllung von belastetem Material unweit des Brunnens genehmigt werden soll, wirft dies zu Recht Fragen auf!“, so die Pfeffenhausener Landtagsabgeordnete, die im Agrar- und im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags sitzt. Weiterhin will die Abgeordnete noch prüfen, ob der Bedarf im Landkreis Landshut an zusätzlichen Verfüllungsgenehmigungen überhaupt vorhanden ist.
Die Abgeordnete sicherte zu, die zuständigen Ministerien im Rahmen einer Anfrage auf die Befürchtungen hinzuweisen. Sobald die Antwort in wenigen Wochen vorliegt, werde man die weiteren Schritte diskutieren.
Josef Kollmannsberger dankte der Abgeordneten für die Unterstützung und kündigte an, dass im Falle einer Gefahr für die beiden Trinkwasserbrunnen in Attenhausen eine Petition an den Bayerischen Landtag gerichtet werde, um die Investition der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. „Es wäre ein Schildbürgerstreich, wenn das Landratsamt im Falle einer möglichen Gefährdung die Genehmigung erteilen würde und gleichzeitig die Vorgaben und die Abgrenzung für das Wasserschutzgebiet überarbeite!“, so Kollmannsberger.