Biogasanlagen müssen besser kontrolliert werden – Gewässerschutz ist wichtig

Veröffentlicht am 09.09.2016 in Landwirtschaft & Forsten

Biogasanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien, deshalb wurden sie auch im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes entsprechend gefördert. Leider ist es in der Vergangenheit in Niederbayern mehrmals zu großflächigen Gewässerverunreinigungen und Fischsterben gekommen, da Leckagen oder Betriebsfehler vorahnden waren. In den Jahren 2008 bis 2014 ist es immerhin zu 74 niederbayerischen Gewässerverunreinigungen gekommen.

 

Die Landshuter SPD-Abgeordnete Ruth Müller wollte deshalb in einer Anfrage an das Ministerium wissen, inwieweit die Biogasbetriebe ausreichend gegen auslaufendes oder eintretendes Wasser mit einem Wall geschützt sind.

 

Die Antwort der Staatsregierung lässt erkennen, dass hier noch viel „Luft nach oben“ ist, stellt Ruth Müller fest: Lediglich sieben Prozent der bayerischen Betriebe seien nach Angaben des Ministeriums ausreichend geschützt. "Gerade die Unwetter der letzten Wochen haben gezeigt, welche Gefahr zum Beispiel durch Hochwasser droht, sollte die Biogasanlage an einem sensiblen Gewässerstandort liegen“, erklärt die Abgeordnete Ruth Müller.

 

Von den 348 Betrieben in Niederbayern besitzen nur rund 1 Prozent überhaupt einen entsprechenden Schutz. Von den insgesamt vier geschützten Anlagen befinden sich jeweils 2 in den Landkreisen Straubing-Bogen und Dingolfing-Landau. Im Landkreis Landshut sind die 64 Biogasanlagen zwar mittlerweile alle überprüft worden, freiwillige Umwallungsanlagen wurden allerdings nicht errichtet.

 

Von den bayernweit insgesamt 2385 Biogasanlagen verfügen lediglich 165 (7 Prozent) über eine entsprechende Schutzmaßnahme, wovon 95 Biogasbetreiber diese freiwillig errichteten, so auch die 4 Anlagenbetreiber in Niederbayern. Bei bayernweit 24 (1 Prozent) weiteren geschah dies auf Grundlage einer wasserrechtlichen Anordnung. Die im Auftrag des Staatsministeriums prüfenden Kreisbehörden konnten erst 53 Prozent aller Betriebe kontrollieren.

 

Auf Anfrage (DS 17/11879) der SPD-Landtagsfraktion hat das Bayerische Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz den Handlungsbedarf eingeräumt. „Die Staatsregierung muss sich hier besser um den Umwelt- und Gewässerschutz kümmern“, so Müller.  Jeder Biogasanlagenbetreiber sei deshalb in der Pflicht, bestmöglich vorzusorgen und die Verwaltungsbehörden müssen ihrer Prüf- und Kontrollpflicht schneller und flächendeckend nachkommen“, fordert die Abgeordnete Ruth Müller. 

 

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