Ruth Müller, MdL zum Scheitern eines Tarifvertrags für die Pflege
Sie haben viel Beifall bekommen. Die Beschäftigen in Pflegeberufen brauchen aber nicht nur symbolische Wertschätzung, sondern konkrete Verbesserungen, die ihren Arbeitsplatz attraktiver machen. Ein einheitlicher und allgemeinverbindlicher Tarifvertrag hätte die zerklüftete Lohnlandschaft bei den Pflegefachkräften nun einheitlicher machen sollen. Die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband BVAP hatten den Tarifvertrag Altenpflege im September ausgehandelt. Er sieht eine Erhöhung der Einkommen bis auf 18,50 Euro für examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 vor. Dieser hätte durch Arbeitsminister Hubertus Heil für allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. Laut Gesetz müssen Caritas und Diakonie, wo zahlreiche Pflegekräfte beschäftigt sind, für ein solches Vorhaben ein Votum abgeben. Die 62-köpfige Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas, die für 25.000 Einrichtungen und –dienste zuständig ist, hat diesen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nun abgelehnt. Hintergrund ist, dass die Kommission zu dem Schluss gekommen sei, dass sich der vorgelegte Tarifvertrag für Caritas-Beschäftigte letztlich nachteilig ausgewirkt und nicht zur Verbesserung der Bedingungen in der Pflege beigetragen hätte.