Besondere Wertschätzung für das „grüne Gold“

Veröffentlicht am 25.03.2026 in Allgemein

Hopfenanbau ist ab sofort immaterielles Kulturerbe – Agrar-Expertin Ruth Müller sieht darin auch einen Auftrag für die Zukunft

Der Hopfenanbau in Deutschland gehört ab sofort zum immateriellen Kulturerbe Bayerns. Neben 19 weiteren besonderen kulturellen Ausdrucksformen wird das „grüne Gold“ gemäß dem UNESCO-Übereinkommens in das bayerische Landesverzeichnis aufgenommen. Besonders freut diese Entscheidung des Ministerrats die Agrarexpertin der SPD-Landtagsfraktion, Ruth Müller. „Dass diese besondere Kulturleistung nun als immaterielles Kulturerbe gewürdigt wird, ist eine große Ehre für die vielen Hopfenbäuerinnen und Hopfenbauern, die mit ihrem Wissen, ihrer Erfahrung und harter Arbeit diese Tradition erhalten“, stellt Müller fest, deren Heimat das größte zusammenhängende Hopfenanbaugebiet Deutschlands, die Hallertau, ist.

 

Für die Pfeffenhausenerin ist Hopfen weit mehr als ein landwirtschaftliches Produkt – er sei ein Stück bayerischer Identität und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor weit über unsere Region hinaus. Bayern ist weltweit führend im Hopfenanbau, ein erheblicher Teil der globalen Produktion stammt aus der Hallertau. Gleichzeitig weiß Ruth Müller, dass viele Betriebe aktuell unter Druck stehen – durch Klimawandel, Preisschwankungen und internationale Marktentwicklungen.

 

Als Sprecherin im Landwirtschaftsausschuss hat sich Ruth Müller bereits mehrfach für die Anliegen der Hopfenbauern eingesetzt. So hat die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag auf ihre Initiative hin im vergangenen Jahr unter anderem ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Branche gefordert – etwa zur besseren Anpassung an Marktveränderungen, zur Förderung nachhaltiger Anbaumethoden und zur Stärkung der wirtschaftlichen Perspektiven der Betriebe. Auch die Herausforderungen durch den Klimawandel und deren Auswirkungen auf Erträge und Qualität des Hopfens hat Müller frühzeitig thematisiert. Deshalb betont sie: „Die Auszeichnung als Kulturerbe darf kein reines Symbol bleiben. Wir müssen alles dafür tun, dass der Hopfenanbau auch in Zukunft eine Perspektive hat – ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Unsere Hopfenbäuerinnen und Hopfenbauern brauchen konkrete Unterstützung, damit dieses einzigartige Kulturgut erhalten bleibt.“

 

Das immaterielle Kulturerbe steht für gelebte Heimat, Identität und Gemeinschaft. Mit der Entscheidung des Ministerrats wächst das Bayerische Landesverzeichnis auf nunmehr 103 Eintragungen an. Ziel ist es, kulturelle Ausdrucksformen sichtbar zu machen und ihre Weitergabe an kommende Generationen zu sichern – ganz im Sinne des UNESCO-Übereinkommens, dem Deutschland seit 2013 angehört.

 

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