Landkreis Landshut im Hinblick auf Kinderbetreuung derzeit deutlich unterversorgt

Veröffentlicht am 20.12.2019 in Lokalpolitik

Ruth Müller fordert stärkere staatliche Unterstützung bei der Finanzierung

 

Ein deutlicher Engpass bei den Kinderbetreuungsplätzen setzt den Landkreis Landshut wie derzeit so viele bayerische Landkreise als Träger der örtlichen Jugendhilfe und somit Gesamtverantwortliche für einen bedarfsgerechten Betreuungsausbau unter Druck. Wie diese Woche im Kreistag beschlossen wurde, sollen im Landkreis Landshut in den kommenden Jahren 700 neue Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden, um die angestrebte Versorgungsquote in diesem Alterssegment auf 60 % zu erhöhen. Für Kindergartenkinder sind in den Kommunen sogar insgesamt 1600 weitere Plätze in Planung. Und im Bereich der Schulkinderbetreuung ist besonders der große Bedarf an Hortplätzen eine immense Herausforderung, da vermutlich bereits 2025 ein gesetzlicher Betreuungsanspruch in Kraft treten wird.

 

Der Bedarf in unserer Region ist groß und steigt weiterhin an. Der dringend benötigte Ausbau von Betreuungsplätzen muss daher zügig umgesetzt werden. Hierfür brauchen die Kommunen zuverlässige und unbürokratische Strukturen. Das Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuung des Bundes (4. SIP) wurde mit einem aktuellen Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom November mit Landesmitteln verstärkt und das Ausbauziel auf bayernweite 50.000 Plätze festgelegt. Die Abgeordnete Ruth Müller hat Zweifel, ob das ausreicht: „Die SPD Landtagsfraktion hat mit einem Dringlichkeitsantrag gefordert für den aktuellen Nachtragshaushalt Mittel für weitere 30.000 Plätze einzuplanen“, so Ruth Müller, „bedauerlicherweise wurde dieser Antrag abgelehnt. Wenn man auf Landkreisebene aber sieht, wie weit die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage tatsächlich noch auseinanderklafft, ist diese Entscheidung absolut nicht nachvollziehbar.“

 

Müller kritisiert, dass die schrittweise und zögerliche Unterstützung durch den Freistaat im Bereich Kinderbetreuungsplätze nicht genügt, um den quantitativ notwendigen Ausbau zeitnah umzusetzen: „Natürlich dürfen wir die Qualität in der Betreuung nicht vernachlässigen und müssen langfristig Möglichkeiten wie die Leitungsfreistellung sowie weitere Qualitätsentwicklungsschritte ermöglichen, aber zu allererst brauchen wir ausreichend Staatsmittel für eine solide Basiswertfinanzierung und einen bedarfsangepassten Ausbau der Plätze.“

 

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