Klug vorsorgen? Denke schon heute an morgen!

Veröffentlicht am 20.08.2013 in Service

mit Prof. Dr. Peter-Paul Gantzer in Tiefenbach

Prof. Dr. Peter-Paul Gantzer, MdL referierte in Tiefenbach zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Am Dienstag, den 20.08, konnte die SPD Tiefenbach den Juraprofessor Peter-Paul Gantzer, MdL aus dem Landkreis München begrüßen. Dieser hielt um 16 Uhr im voll besetzten Saal des Sportheims des TSV Tiefenbach einen Vortrag zum Thema Patienten-, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Peter-Paul Gantzer lehrte Jura an der Bundeswehr Universität in München und war lange Zeit Offizier der Reserve. Der passionierte Fallschirmspringer sitzt schon seit über 35 Jahren für den Landkreis München im bayerischen Landtag. Der Vortrag kommt aus der Praxis, ist für die Praxis bestimmt und gehört zur Veranstaltungsreihe „SPD-Bürgerservice“. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wollen die Genossinnen und Genossen den Bürgerinnen und Bürgern bei diversen wichtigen alltäglichen Problemen praktische Tipps geben.

„Gerade einmal 10-20% der Bürgerinnen und Bürger haben vorgesorgt. Es gibt also noch viel Aufklärungsbedarf“ konstatierte die Kreisvorsitzende Ruth Müller, auf deren Einladung hin der Juraprofessor nach Tiefenbach kam. Zudem ist in der Bevölkerung der Unterschied zwischen den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten meistens nicht bekannt. In einer Patientenverfügung legen die Bürgerinnen und Bürger fest, welche Behandlungen im Falle eines schweren Unfalles oder schweren Erkrankung, bei der der Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten wird, angewandt werden dürfen. Kurz zusammengefasst also, ob sie dann den Sterbevorgang verlängern wollen, oder ihr Recht auf menschenwürdiges Sterben wahrnehmen. Diese sollte alle zwei Jahre erneuert werden, damit der wirkliche Patientenwille ermittelt wird. Zusätzlich sollte man stets einen Hinweis bei sich führen, dass eine Patientenverfügung vorliegt, damit der behandelnde Arzt hiervon in Kenntnis gesetzt werden kann.

In einer Betreuungsverfügung kann man hingegen festlegen, welche Person, wenn man aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. Behinderung seine Angelegenheiten nicht ganz oder teilweise besorgen kann, die Betreuungsperson wird. Wenn dies nicht getan wird, legt das Vormundschaftsgericht eine solche Person fest. Dies kann auch ein Anwalt oder eine fremde dritte Person sein. Natürlich überprüft das Gericht ob diese Personen hierfür geeignet sind. Eine Betreuung bedeutet aber Kosten und Verwaltungsaufwand, da der Betreuer gegenüber dem Vormundschaftsgericht jährlich Rechenschaft über seine Ausgaben und Einnahmen in Bezug auf das Vermögen des Betreuten ablegen muss. Hierfür fallen Gebühren an. Zudem muss der Betreuer sich bei bestimmten Geschäften die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen.

Um dies zu umgehen kann man auch eine Vorsorgevollmacht erteilen. Hier erhält der Bevollmächtige durch eine Generalvollmacht Zugriff auf das Eigentum des Betreuten. Dies wird aber nur innerhalb der Familie empfohlen. Für die Patienten und Betreuungsverfügung reicht ein einfaches Formular, d.h. hierfür braucht man weder Rechtsanwalt noch Notar. Nur dann wenn der Vollmachtgeber über Grundstücke verfügt, sollte man für die Vorsorgevollmacht einen Notar besuchen. Hierfür sind die Formulare beim bayerischen Justizministerium oder im Buchhandel erhältlich. Im Anschluss an den Vortrag war es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, Fragen zu stellen. Diese Möglichkeit wurde auch rege von den Anwesenden wahrgenommen.

In ihrem Schlusswort forderte die Stadtverbandsvorsitzende Anja König auch junge Bürgerinnen und Bürger auf, diese Möglichkeit der klugen Vorsorge wahrzunehmen um für den Fall des Falles schon alles vorbereitet zu haben. Denn jedes Jahr werden allein in Deutschland über 5000 Menschen zwischen 20 und 25 Jahren durch einen Unfall betreuungsbedürftig.

 

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