50 Jahre Frauenwahlrecht in der Schweiz

Veröffentlicht am 07.02.2021 in Gleichstellung

Zur Gleichstellung ist es trotzdem noch ein weiter Weg

Gerade einmal 50 Jahre ist es her, dass in der Schweiz die Frauen das Stimm- und Wahlrecht erhielten, am 7. Februar 1971. Und damit 78 Jahre nach den Neuseeländerinnen, 52 Jahre nach den Deutschen und 51 Jahre nach den Amerikanerinnen. Der letzte Kanton in der Schweiz war Appenzell-Innerrhoden. Dort wurde erst 1990 – entgegen einem Mehrheitsentscheid der Männer – aufgrund der Verfassungswidrigkeit das Frauenwahlrecht eingeführt. „Hart erkämpft wurde das Frauenwahlrecht überall auf der Welt“, erinnert die Landtagsabgeordnete und frauenpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Ruth Müller an diesem Jahrestag an diese Errungenschaft in Sachen Gleichstellung. In Bayern hat der Sozialdemokrat Kurt Eisner 1918 den Frauen das Stimmrecht verschafft und 1919 waren die bayerischen Frauen die ersten, die bei der Landtagswahl im Januar ihre Stimme abgeben durften. Viele weitere Rechte wurden erst später erstritten, erkämpft und durchgesetzt, erinnert Müller an einige Meilensteine: 1953 wurde der Gehorsamsparagraph in der Ehe abgeschafft, bis 1958 konnten Ehemänner das Arbeitsverhältnis ihrer Frau kündigen und erst seit 1977 dürfen Frauen auch ohne Zustimmung des Ehemanns berufstätig sein. Bis 1958 war die Erlaubnis des Ehemannes notwendig, den Führerschein zu erwerben. Und erst 1997 wurde Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Über 100 Jahre Frauenwahlrecht haben aber bis heute nicht dazu geführt, dass Frauen beispielsweise in der Politik im gleichen Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind, kritisiert Müller. In den bayerischen Städten sind Frauen mit 33,7 Prozent in den Räten vertreten, in den Kreistagen mit 27,7 Prozent und in den Gemeinderäten ist nur noch jeder fünfte Platz (22,2 Prozent) mit einer Frau besetzt, wobei Niederbayern mit 18,4 Prozent Frauenanteil das Schlusslicht im Vergleich der Regierungsbezirke bildet. „Die Stimme von Frauen muss in der Politik gehört werden, wenn gute Entscheidungen in den Gremien getroffen werden sollen“, so Müller. Denn Politik hat die Aufgabe, die Lebenswirklichkeiten aufzunehmen und abzubilden, um für die gesamte Gesellschaft Entscheidungen zu treffen.

 

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